Klärschlammverordnung

Vom Schadstoff zum Nährstoff

Klärschlammverordnung

Klärschlamm­verordnung

Klärschlammverordnung

Klärschlamm und Phosphor

Bei der Reinigung von Abwasser in Kläranlagen entsteht Klärschlamm, der aus Wasser sowie aus organischen und mineralischen Stoffen besteht, die in gelöster und in fester Form vorliegen.

Klärschlämme enthalten große Mengen an Phosphor, die aus der natürlichen Nahrungskette in die Abwässer gelangen. Das Element Phosphor ist in verschiedenen Verbindungen ein essentieller Nährstoff und wesentlicher Baustein für das Leben auf unserer Erde. Zugleich ist Phosphor auch ein wertvoller Rohstoff für die chemische Industrie und die Landwirtschaft, wo er als Dünger Verwendung findet. Als natürlicher Rohstoff ist Phosphor allerdings endlich und kommt nur in wenigen Herkunftsländern vor. Die Versorgung von Landwirtschaft und Industrie wird aufgrund abnehmender Ressourcen zunehmend aufwendiger.

Die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlämmen ist somit ein aktiver Beitrag zu Ressourcenschonung und -sicherung.

 

Klärschlammverordnung

Die 2017 in Kraft getretene Klärschlammverordnung des Bundes verfolgt das nachvollziehbare Ziel, „die wertgebenden Bestandteile des Klärschlamms (Phosphor) umfassender als bisher wieder in den Ressourcen- bzw. Wertstoffkreislauf zurückzuführen und gleichzeitig die herkömmliche, bodenbezogene Klärschlammverwertung zum Zweck einer weiteren Verringerung des Schadstoffeintrags in den Boden deutlich einzuschränken“.

Die Klärschlammverordnung verfolgt das nachvollziehbare Ziel, „die wertgebenden Bestandteile des Klärschlamms (Phosphor) umfassender als bisher wieder in den Ressourcen- bzw. Wertstoffkreislauf zurückzuführen und gleichzeitig die herkömmliche, bodenbezogene Klärschlammverwertung zum Zweck einer weiteren Verringerung des Schadstoffeintrags in den Boden deutlich einzuschränken“.

http://www.gesetze-im-internet.de/abfkl_rv_2017/

http://www.gesetze-im-internet.de/abfkl_rv_2017/AbfKl%C3%A4rV.pdf

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