Phosphor aus Klärschlamm
Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG
Die 2017 verabschiedete Klärschlammverordnung des Bundes brachte gravierende Veränderungen und Einschnitte für Städte, Gemeinden und kommunale Zweckverbände mit sich.
Durch nahezu doppelt so hohe Entsorgungskosten bedeutete sie für Anlagenbetreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 50.000 Einwohnern faktisch den Ausstieg aus der bisher praktizierten Verwertungsform.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben waren zugleich die Ausgangsbasis für eine clevere und naheliegende Idee: die Kläranlagenbetreiber im Rhein-Neckar-Kreis schließen sich zusammen. Bisher war jede Kommune selbst dafür verantwortlich, ihr Abwasser zu klären, entweder in Form eines Abwasserzweckverbandes oder als kommunaler Eigenbetrieb.
Interkommunale Gesellschaft: Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG
Mit der „Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG“ entstand ein starker Auftraggeber, der mittels europaweiter Bündelausschreibungen für die sichere Verwertung und Entsorgung von Klärschlämmen deutliche bessere Konditionen erzielen kann als die einzelne Kommune oder der einzelne Zweckverband.
Eine weitere Aufgabe der „Rhein-Neckar-Phosphor-Recycling GmbH & Co. KG“ ist es, die der Gesellschaft angeschlossenen Kläranlagenbetreiber in allen fachlichen und technischen Belangen zu beraten und zu unterstützen, um die neue Klärschlammverordnung zeitnah und gesetzeskonform umzusetzen.